ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER C. MELCHERS GMBH & CO. KG
1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen sind integraler Bestandteil unserer Angebots- und Kaufverträge. Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bedingungen des Käufers können nicht berücksichtigt werden, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Unsere Preise verstehen sich ab Werk oder Lager und beinhalten keinen Versicherungsschutz. CIF (Cost, Insurance, Freight) und C+F (Cost, Freight) Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Frachtraten und Versicherungsprämien. Etwaige Änderungen zwischen Vertragsabschluss und Versand gehen zu seinen Kosten.
3. Skontoabzüge sind von der Begleichung allerausstehenden Forderungen abhängig. Wechsel werden nur erfüllungshalber und nur nach ausdrücklichem Einverständnis angenommen. Skonto auf Wechsel sind nicht zulässig.Sofern ein Zahlungsverzug nicht vom Käufer verschuldet ist, werden sämtliche Forderungen bei Verzug des Käufers sofort fällig.
Im Falle eines Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt, für jede Mahnung Kosten in Höhe von je 10,00 € zu erheben.
4. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen unser Eigentum. Wird die gelieferte Ware vom Besteller verarbeitet, so erlöst dies das Vorbehaltseigentum an der Ware nicht. Sie gilt weiterhin für den Teil der durch Veredelung geschaffenen neuen Sache, der dem Verhältnis zwischen dem Verkaufspreis der Ware und dem Wert der durch Veredelung geschaffenen neuen Sache, entspricht. Gleiches gilt, wenn die Vorbehaltsware mitanderen Gegenständen vermischt oder verbunden wird. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Dieses Recht erlischt mit sofortiger Wirkung bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Käufers. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, so tritt er bereits zu diesem Zeitpunkt seine Forderung aus der Weiterveräußerung und/oder Nebenrechten, zur Sicherung unserer Forderungen, an uns ab. Der Käufer ist, bis zum Widerruf der Ermächtigung, zur Einziehung der Forderung aus der Weiterveräußerung ermächtigt. Wir können jedoch verlangen, dass der Käufer uns mitteilt, wer die Schuldner der abgetretenen Forderung sind, und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Übersteigt der Wert der übernommenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Übertragung des Eigentums oder zur Freigabe der Abtretung verpflichtet.
5. Wird die Ware nicht vertragsgemäß geliefert, so ist der Besteller nicht berechtigt, die Annahme oder Zahlung der Ware abzulehnen. Zahlungen können jedoch zurückgehalten werden, wenn Beanstandungen über die gelieferte Ware zugelassen, oder durch unanfechtbare Entscheidung, festgestellt werden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche anerkannt oder unanfechtbar festgestellt werden. Dem Kunden gewährte Preisnachlasse sind von uns zurückzuzahlen. Etwaige Reklamationen müssen, soweit sie sich nicht auf versteckte Mängel beziehen, innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Ware und vor einer Weiterverarbeitung geltend gemacht werden. Ist die Ware mangelhaft, so werden wir die Mängel nach unserem Ermessen beseitigen oder
die Wertdifferenz zurückzuzahlen oder die gelieferte mangelhafte Ware zu ersetzen oder den gesamten Vertragspreiszurückzuzahlen. Soweit wir nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden verantwortlich sind, ist jede weitergehende Haftung ausgeschlossen, insbesondere für Ersatz von Schäden, die auf schuldhaftem Verhalten bei der Vertragsabwicklung oder der Verletzung von Vertragspflichten, die nicht aus Verzug oder drohender Unmöglichkeit entstanden.
6. Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferung zu verzögern, soweit dies erforderlich ist, längstens jedoch um sechs Monate. Nach Ablauf der Frist sind Käufer und Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Alle Verkäufe zu künftigen Lieferungen gehen von der Annahme aus, dass der Verkäufer die Ware innerhalb der Leistungszeit ordnungsgemäß erhält.
7. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen des Käufers und Verkäufers ist der Sitz des Verkäufers.
8. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden durch ein Schiedsgericht nach den Regeln und Vorschriften der Handelskammer Bremen beigelegt. Wenn der Käufer in Zahlungsverzug ist und wenn keine Einwände erhoben wurden gegen die Zahlungsforderung, sind wir berechtigt, die Sache vor das öffentliche Gericht zu bringen.
9. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Daten, die sich aus dem Geschäft ergeben, für das diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, in Stammkartendateien gespeichert werden.